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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



1. DEFINITIONEN

1.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Kontext nichts anderes zulässt, lauten die Definitionen, wie folgt:
• Der "Käufer" ist die Person oder das Unternehmen, die/das das Angebot des Verkäufers für den Verkauf der Waren annimmt oder deren Bestellung für die Waren vom Verkäufer angenommen wird, einschließlich des Verbrauchers.
• "Bedingungen" sind die in diesem Dokument dargelegten Standardverkaufsbedingungen (sofern der Kontext nichts anderes erfordert) sowie einschließlich aller anwendbaren Sonderbestimmungen, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbart wurden.
• Der "Verbraucher" entspricht der Bedeutung, die ihm in Vorschrift 4 der Verordnung 2013/3134 zu Verbraucherverträgen (Information, Stornierung und zusätzliche Gebühren) gegeben wird.
• "Vertrag" der Vertrag über den Verkauf und Kauf der Waren.
• "Waren" sind die Güter (einschließlich Teilmengen der Güter oder Teile davon), die der Verkäufer in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu liefern hat.
• Die "Bestellung" ist die schriftliche Anforderung der Waren durch den Käufer.
• Das "Angebot" entspricht dem Dokument oder der Korrespondenz, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung stellt, in welcher die zu liefernden Waren aufgeführt sind.
• Als "Verkäufer" wird die in dem Angebot und/oder der Bestellung angegebene Person bezeichnet: Muffle (Betriebsnummer: 11545080)
1.2. Eine Bezugnahme in diesen Geschäftsbedingungen auf eine Bestimmung eines Gesetzes ist als Bezugnahme auf diese Bestimmung in der zum betreffenden Zeitpunkt geänderten, neu erlassenen oder erweiterten Fassung zu verstehen.
1.3. Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.

2. VERTRAGSGRUNDLAGEN

2.1. Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft die Waren gemäß dem Angebot des Verkäufers (wenn es vom Käufer angenommen wurde) oder der Bestellung des Käufers (wenn sie vom Verkäufer angenommen wurde). In beiden Fällen gelten diese Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis regeln, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, unter denen ein Angebot angenommen oder angeblich angenommen wurde oder eine Bestellung vom Käufer gemacht oder angeblich gemacht wurde.
2.2. Eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich zwischen den bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Verkäufers vereinbart wurde.
2.3. Die Angestellten oder Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, Zusicherungen in Bezug auf die Waren abzugeben, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer schriftlich bestätigt. Mit dem Abschluss des Vertrages erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf derartige Zusicherungen verlässt, die nicht schriftlich bestätigt wurden, wobei jedoch nichts in diesen Geschäftsbedingungen die Haftung einer der Parteien für arglistige Täuschung berührt.
2.4. Jeder Ratschlag oder jede Empfehlung des Verkäufers oder seiner Angestellten oder Beauftragten an den Käufer oder seine Angestellten oder Beauftragten in Bezug auf die Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren, der/die nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt wird, wird ausschließlich auf eigenes Risiko des Käufers befolgt. Dem entsprechend haftet der Verkäufer nicht für solche Ratschläge oder Empfehlungen, wenn diese nicht schriftlich bestätigt wurden.
2.5. Druckfehler, Schreibfehler oder andere Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder Informationen, die vom Verkäufer herausgegeben werden, können ohne jegliche Haftung des Verkäufers korrigiert werden.
2.6. Mit der Aufgabe einer Bestellung und dem Kauf von Waren über Muffle stimmt der Käufer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Muffle zu.

3. BESTELLUNGEN UND SPEZIFIKATIONEN

3.1. Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich bestätigt wurde.
3.2. Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer dafür verantwortlich, dass die Bedingungen einer vom Käufer übermittelten Bestellung (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) korrekt sind und dass er dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Waren so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass der Verkäufer den Vertrag gemäß seinen Bedingungen erfüllen kann.
3.3. Menge, Qualität und Beschreibung der Waren sowie deren Spezifikation entsprechen den Angaben im Angebot des Verkäufers (falls es vom Käufer angenommen wird) oder in der Bestellung des Käufers (falls sie vom Verkäufer angenommen wird).
3.4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an den Spezifikationen der Waren vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltende gesetzliche oder EU-Anforderungen zu erfüllen, oder, falls die Waren nach den Spezifikationen des Verkäufers geliefert werden sollen, deren Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.5. Unter Vorbehalt von Klausel 11 kann ein vom Verkäufer angenommener Auftrag vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und unter der Bedingung storniert werden, dass der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang für alle Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten (einschließlich der Kosten für alle verwendeten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Ausgaben entschädigt, die dem Verkäufer infolge der Stornierung entstehen.
3.6. Der Verkäufer kann dem Käufer auf seiner Website oder auf Anfrage Muster, Beschreibungen und/oder Zeichnungen der Produkte oder Werbekataloge oder Broschüren zur Verfügung stellen, die ausschließlich dazu dienen, dem Käufer eine ungefähre Vorstellung der beschriebenen Produkte zu vermitteln.
3.7. Für bestimmte Muster fällt eine geringe Gebühr an, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Anforderung des Musters mitgeteilt wird. Diese Gebühr für bestimmte Muster wird erstattet und verrechnet, sobald eine vollständige Bestellung aufgegeben wird, und zwar bis zu einer (1) Gebühr pro Kunde und pro Bestellung.

4. Preise

4.1. Der Preis einer Ware ist der vom Verkäufer angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben wurde (oder ein angegebener Preis nicht mehr gültig ist), der in der veröffentlichten Preisliste des Verkäufers aufgeführte Preis, der zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung gültig war. Alle angegebenen Preise gelten lediglich für [30] Tage, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben, oder bis zum Zeitpunkt einer früheren Annahme durch den Käufer. Nach Ablauf dieser Frist können Preise vom Verkäufer ohne Benachrichtigung des Käufers geändert werden.
4.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise für die Waren zu erhöhen, um einer Erhöhung der Kosten für den Verkäufer Rechnung zu tragen, die auf einen Faktor zurückzuführen ist, auf den der Verkäufer keinen Einfluss hat (wie z. B. Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, erhebliche Erhöhungen der Arbeits-, Material- oder anderer Herstellungskosten), eine vom Käufer gewünschte Änderung der Liefertermine, -mengen oder -spezifikationen für die Waren oder eine Verzögerung, die durch Anweisungen des Käufers oder das Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wurde.
4.3. Sofern im Angebot des Verkäufers oder in einer Preisliste des Verkäufers nichts anderes aufgeführt ist und sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten alle Preise des Verkäufers ab Werk. Wenn der Verkäufer sich bereit erklärt, die Waren an einen anderen Ort als das Werk des Verkäufers zu liefern, hat der Käufer die Kosten des Verkäufers für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.
4.4. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, die der Käufer zusätzlich an den Verkäufer zu zahlen hat.

5. BEZAHLUNG

5.1. Unter Vorbehalt, der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen, kann der Verkäufer dem Käufer den Preis für die Waren bei oder jederzeit nach der Lieferung der Waren in Rechnung stellen, es sei denn, die Waren sind vom Käufer abzuholen oder der Käufer nimmt die Waren zu Unrecht nicht ab. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den Preis jederzeit in Rechnung zu stellen, nachdem er den Käufer benachrichtigt hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen oder (je nach Fall) der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten hat.
5.2. Wenn der Verkäufer einen Kredit genehmigt hat, gelten strikte Zahlungsbedingungen von 30 Tagen zum Monatsende. Wenn der Verkäufer einen Kredit genehmigt hat, gelten strikte Zahlungsbedingungen von 30 Tagen zum Monatsende. Der Käufer hat den Preis der Waren (abzüglich eine ihm zustehenden Ermäßigung, jedoch ohne weitere Abzüge) zu zahlen, und der Verkäufer ist berechtigt, den Preis einzufordern, auch wenn die Lieferung noch nicht stattgefunden hat und das Eigentum an der Ware noch nicht auf den Käufer übergegangen ist. Der Zeitpunkt der Zahlung des Preises ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Zahlungsquittungen werden nur auf Verlangen ausgestellt.
5.3. Wenn der Käufer eine Zahlung am Fälligkeitstag nicht leistet, kann der Verkäufer ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel:
5.3.1. den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen.
5.3.2. jede vom Käufer geleistete Zahlung für die Waren (oder die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelieferten Waren) nach Ermessen des Verkäufers verwenden (ungeachtet einer beabsichtigten Verwendung durch den Käufer).
5.3.3. dem Käufer Zinsen (sowohl vor als auch nach einem Urteil) auf den unbezahlten Betrag gemäß dem Gesetz des britischen Parlaments über die verspätete Zahlung von Handelsschulden (Zinsen) von 1998 berechnen.
5.3.4. dem Käufer einen Betrag für Dienstleistungen Dritter in Rechnung zu stellen, die mit der Eintreibung des unbezahlten Betrags beauftragt wurden, und den unbezahlten Betrag eintreiben.
5.3.5. ohne Einschränkung von 5.3.4 dem Käufer alle angemessenen und ordnungsgemäß angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten für die Eintreibung des unbezahlten Betrags in Rechnung stellen.

6. LIEFERUNG

6.1. Die Lieferung der Waren erfolgt durch Abholung der Waren durch den Käufer auf dem Gelände des Verkäufers zu einem beliebigen Zeitpunkt, nachdem der Verkäufer den Käufer benachrichtigt hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, oder, falls der Verkäufer einen anderen Ort für die Lieferung vereinbart hat, wenn die Waren an diesen Ort geliefert werden.
6.2. Alle für die Lieferung der Waren angegebenen Termine sind nur ungefähre Angaben, und der Verkäufer haftet nicht für eine wie auch immer geartete Verzögerung bei der Lieferung der Waren. Die Lieferfrist ist nicht wesentlich für den Vertrag.
6.3. Sind die Waren in Teillieferungen zu liefern, stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar, und das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere Teillieferungen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu liefern, oder ein Anspruch des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen berechtigt den Käufer nicht, den Vertrag als Ganzes als widerrufen zu betrachten.
6.4. Nimmt der Käufer die Waren nicht ab oder gibt er dem Verkäufer keine angemessenen Lieferanweisungen zu dem für die Lieferung angegebenen Zeitpunkt (außer aus Gründen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Käufers liegen, oder aufgrund eines Verschuldens des Verkäufers), kann der Verkäufer die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung einlagern und dem Käufer die angemessenen zusätzlichen Kosten (einschließlich Versicherung) für die Lagerung und die erneute Lieferung der Waren in Rechnung stellen, ohne dass dadurch andere Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers eingeschränkt werden.

6.5. Für den Fall, dass der Käufer eine "nicht standardmäßige" Lieferung mit einer bestimmten Fahrzeuggröße, einem bestimmten Fahrzeugtyp oder mit garantierter Entladefähigkeit wünscht, muss der Käufer den Verkäufer zum Zeitpunkt der Bestellung darauf hinweisen, dass zusätzliche Kosten und Änderungen der Lieferzeit anfallen können.



7. ÜBERPRÜFUNG

7.1. Der Käufer muss die Waren an dem Ort und zu dem Zeitpunkt der Entladung oder Abholung überprüfen.
7.2. Alle Schäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt und fotografiert werden, bevor der Fahrer abfährt. Diese Schäden müssen dem Verkäufer sofort mitgeteilt werden.
7.3. Der Käufer muss dem Verkäufer unverzüglich telefonisch Bescheid geben und ihn innerhalb von 24 Stunden nach dem Abladen schriftlich über die Beanstandung einer Minderlieferung informieren. Fehlmengen müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden.
7.3.1. Falls der Verkäufer uns nicht innerhalb dieser Frist benachrichtigt, wird davon ausgegangen, dass die Waren in den Mengen geliefert wurden, die in den Lieferpapieren angegeben sind.
7.3.2. Der Käufer ist nicht berechtigt und verzichtet unwiderruflich und bedingungslos auf das Recht, die Ware abzulehnen oder Schadenersatz für eine wie auch immer geartete Minderlieferung zu verlangen.
7.3.3. Unsere Haftung des Verkäufers für Minderlieferungen beschränkt sich auf die Beseitigung des Mangels.
7.4. Wenn es bei einer angemessenen Inspektion offensichtlich ist oder gewesen wäre, dass die Waren nicht mit dem Vertrag übereinstimmen oder (wenn der Vertrag ein Vertrag für den Verkauf nach Muster ist), dass die Bulkware nicht mit dem Muster vergleichbar ist, oder aufgrund eines Mangels in der Qualität oder dem Zustand der Waren, muss der Käufer den Verkäufer sofort telefonisch benachrichtigen und dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung eine schriftliche Mitteilung machen.
7.4.1. Wenn der Käufer es versäumen, dem Verkäufer diese Mitteilung innerhalb dieser Frist zukommen zu lassen, gelten die Waren als angenommen und der Käufer ist nicht berechtigt und verzichtet unwiderruflich und bedingungslos auf sein Recht, die Waren zurückzuweisen.
7.4.2. Wenn der Käufer es versäumt, dem Käufer diese Mitteilung innerhalb dieser Frist zukommen zu lassen, tritt Klausel 9 in Kraft.

8. RISIKO UND TITEL

8.1. Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts der Waren geht auf den Käufer über:
8.1.1. im Falle von Waren, die in die Geschäftsräume des Verkäufers geliefert werden sollen, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass die Waren zur Abholung bereitstehen; oder
8.1.2. bei Waren, die an einem anderen Ort als in den Geschäftsräumen des Verkäufers zu liefern sind, zum Zeitpunkt der Lieferung oder, wenn der Käufer die Waren zu Unrecht nicht abnimmt, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Lieferung der Waren angeboten wurde.
Ungeachtet der Lieferung und des Risikoübergangs der Waren oder einer anderen Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung
des Preises der Waren und aller anderen vom Verkäufer an den Käufer zu verkaufenden Waren, für die die Zahlung zu diesem Zeitpunkt fällig ist, erhalten hat, vorbehaltlich 8.3.
8.2. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, hat der Käufer die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers zu verwahren und die Waren getrennt von denen des Käufers und Dritter aufzubewahren und ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen und zu versichern sowie als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen.
8.3. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, kann der Verkäufer jederzeit vom Käufer verlangen, die Waren an den Verkäufer zu liefern, und, falls der Käufer dem nicht unverzüglich nachkommt, alle Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, betreten und die Waren zurücknehmen.
8.4. Der Käufer ist nicht berechtigt, die im Eigentum des Verkäufers verbleibenden Waren zu verpfänden, ein Pfandrecht an ihnen zu bestellen oder sie in irgendeiner Weise als Sicherheit für eine Schuld zu belasten; tut der Käufer dies jedoch, werden alle vom Käufer dem Verkäufer geschuldeten Beträge (ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers) sofort fällig und zahlbar.

9. GARANTIEN UND HAFTUNG

9.1. Der Verkäufer ist bestrebt, dem Käufer die Vorteile jeglicher Herstellergarantie oder Gewährleistung zu übertragen.
9.2. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Waren. Alle Garantien für die Waren (falls vorhanden) werden vom Drittverkäufer der Waren übernommen und unterliegen dessen Bedingungen.
9.3. Unter Vorbehalt der ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen werden alle Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, im größtmöglichen, gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
9.4. Bestimmte gesetzliche Bestimmungen können Garantien, Bedingungen oder Konditionen beinhalten, die nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder geändert werden können. Wenn diese gesetzlichen Bestimmungen anwendbar sind, ist die Haftung des Verkäufers für Vertragsverletzungen, soweit zulässig, auf eine der folgenden, ausschließlich vom Verkäufer festgelegten Möglichkeiten beschränkt:
9.4.1. den Ersatz der Waren oder die Lieferung gleichwertiger Waren;
9.4.2. die Zahlung der Kosten für den Ersatz der Waren oder die Beschaffung gleichwertiger Waren; oder
9.4.3. die Zahlung der Kosten für die Instandsetzung der Waren.

10. HAFTUNG

10.1. Mit Ausnahme der Haftung für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, der Haftung für fehlerhafte Produkte gemäß dem Consumer Protection Act 1987 oder der Haftung gemäß s.12 des Sale of Goods Act 1979 haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht für entgangene Gewinne oder für indirekte, besondere oder Folgeschäden, Kosten, Ausgaben oder sonstige Schadensersatzansprüche (unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder anderweitig verursacht wurden), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung ergeben, (unabhängig davon, ob durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Angestellten oder Vertreter oder anderweitig verursacht), die sich aus oder in Verbindung mit der Lieferung der Waren (einschließlich jeglicher Verzögerung bei der Lieferung oder jeglichem Versäumnis, die Waren vertragsgemäß oder überhaupt zu liefern) oder ihrer Verwendung oder ihrem Weiterverkauf durch den Käufer ergeben, und die gesamte Haftung des Verkäufers aus oder in Verbindung mit dem Vertrag übersteigt nicht den Preis der Waren, es sei denn, dies ist in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehen.
10.2. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig, wenn er seine Verpflichtungen in Bezug auf die Waren verspätet oder gar nicht erfüllt hat und die Verspätung oder Nichterfüllung auf Gründe zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Ohne das Vorangegangene einzuschränken, gelten folgende Ursachen als außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegend:
10.2.1. Höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Unwetter, Feuer oder Unfall;
10.2.2. Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufruhr, Bürgerunruhen oder Requisition;
10.2.3. Handlungen, Beschränkungen, Verordnungen, Satzungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art seitens staatlicher, parlamentarischer oder lokaler Behörden;
10.2.4. Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos;
10.2.5. Streiks, Lockouts oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen oder Arbeitskonflikte (gleichgültig, ob sie Mitarbeiter des Verkäufers oder eines Dritten betreffen);
10.2.6. Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Brennstoffen, Teilen oder Maschinen;
10.2.7. Stromausfall oder Ausfall von Maschinen.

11. INSOLVENZ DES KÄUFERS

11.1. Die Klausel 10 gilt, wenn:
11.1.1. der Käufer einen Vergleich oder eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder in Liquidation geht (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung) oder ein Moratorium in Bezug auf den Käufer in Kraft tritt (im Sinne des Insolvency Act 1986); oder
11.1.2. das Eigentum oder die Vermögenswerte des Käufers in den Besitz eines Gläubigers übergehen oder ein Konkursverwalter bestellt wird; oder
11.1.3. der Käufer stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder droht, sie einzustellen; oder
11.1.4. der Verkäufer befürchtet vernünftigerweise, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintreten wird, und benachrichtigt den Käufer entsprechend.
11.2. Trifft diese Klausel zu, kann der Verkäufer ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags aussetzen, ohne dem Käufer gegenüber haftbar zu sein. Wurden die Waren geliefert, aber nicht bezahlt, wird der Preis ungeachtet früherer Vereinbarungen oder Absprachen sofort fällig und ist zu begleichen.

12. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER

12.1. Die Klausel 12 gilt, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
12.1.1. In bestimmten Fällen haben Verbraucher das Recht, den Vertrag gemäß den Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013 zu kündigen.
12.1.2. Verbraucher haben nicht das Recht, den Vertrag zu stornieren, wenn die Bestellung die Lieferung bestimmter Waren betrifft, einschließlich Sonderanfertigungen, Waren, die nach Ihren Spezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf Sie zugeschnitten sind, oder Waren, die schnell verderben oder verfallen können, oder Waren, die nicht gemäß den Rückgabebedingungen des Herstellers zurückgegeben werden können.
12.1.3. Wenn Verbraucher das Recht haben, den Vertrag zu kündigen, müssen Sie dies innerhalb von 3 Tagen nach dem Datum der Lieferung gemäß Klausel 6.1. mitteilen.
12.1.4. Die Stornierung sollte dem Verkäufer schriftlich an die auf der Bestellung oder dem Angebot angegebene E-Mail-Adresse oder telefonisch an die auf der Website des Verkäufers unter https://www. muffle.co.uk angegebene Telefonnummer mitgeteilt werden, wobei die bestellten Waren anzugeben sind.
12.1.5. Wenn Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, nachdem die Waren geliefert wurden oder ein Lieferversuch stattgefunden hat, müssen Sie die Kosten für die Rücksendung der Waren an den Verkäufer sowie eine Wiedereinlagerungsgebühr je nach Produkt tragen. Die Waren müssen an die vom Verkäufer angegebene Adresse zurückgesandt werden. Dabei muss mit angemessener Sorgfalt darauf geachtet werden, dass die Waren nicht zwischenzeitlich oder während des Transports beschädigt werden.
12.1.6. Wenn der Verbraucher die Ware nicht wie vorgeschrieben zurücksendet, haftet er für den vollen Preis der Ware.



13. ANTI-KORRUPTION

13.1. Der Käufer stellt sicher, dass er den Verkäufer nicht durch eine Handlung oder Unterlassung dazu bringt, gegen den Bribery Act 2010 zu verstoßen.
13.2. Der Käufer muss, soweit anwendbar, den Bribery Act 2010 einhalten und sicherstellen, dass er über angemessene Verfahren verfügt, um einen Verstoß gegen diese Klausel 12 zu verhindern.

14. ALLGEMEIN

14.1. Mit der Aufgabe einer Bestellung und dem Kauf von Waren über Muffle erklärt sich der Käufer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Muffle einverstanden.
14.2. Der Verkäufer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Käufers in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen.
14.3. Mitteilungen, die gemäß diesen Bedingungen von einer Partei an die andere gerichtet werden müssen oder dürfen, sind schriftlich an den eingetragenen Sitz oder die Hauptniederlassung der anderen Partei oder an eine andere Adresse zu richten, die der mitteilenden Partei zu dem betreffenden Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung mitgeteilt wurde.
14.4. Ein Verzicht des Verkäufers auf eine Vertragsverletzung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung der gleichen oder einer anderen Bestimmung.
14.5. Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest der betreffenden Bestimmung davon unberührt.
14.6. Der Vertrag unterliegt englischem Recht, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu fügen.